Im Folgenden
die Allgemeinen Reisebedingungen
für alle touristischen
Initiativen
der Meridianosedici Scuderia del Marchesato
1. Reiseanmeldung / Buchung
1. Durch die Buchung, egal in welcher Form, erklärt sich der
Interessent mit einem verbindlichen Reisevertrag einverstanden.
Dieser Vertrag wird durch die schriftliche Bestätigung der Buchung,
auch per e-mail, seitens Meridianosedici (im folgenden: die
Organisation) geschlossen. Die Einschreibung ist verpflichtend. Die
Buchung gilt als verbindlich bis diese durch die Organisation
bestätigt wurde, maximal jedoch für 14 Tage ab Eingang der Buchung
in elektronischer Form, per Fax oder auf dem Postweg.
In der Buchungsbestätigung wird, sofern ein Flug vorgesehen ist, der
Name der Fluggesellschaft bekannt gegeben.
2. Vorläufige Buchungsoptionen sind nur auf spezielle Anfrage
möglich und unterliegen den zu dem jeweiligen Zeitpunkt möglichen
Bedingungen.
3. Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen der gebuchten
Leistungen sowie Abweichungen von der Reisebeschreibung oder den
Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung vor Reiseantritt, oder, falls die Reise bereits begonnen
wurde, eines Bestätigungscodes. Derartige Bestätigungen können
ausschließlich durch die Direktion der Organisation ausgesprochen
werden.
4. Der Interessent übernimmt die vertragliche Verantwortung für alle
von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer.
5. Falls der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Angebots
abweicht, so besteht ein neues Angebot, an das die Organisation für
die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage des neuen Angebots zustande.
6. Falls der Inhalt eines speziellen Angebots mehr oder weniger
Elemente beinhaltet als das reguläre Programm, so beinhaltet der
Reisevertrag einer Buchung des speziellen Angebots diese Elemente.
2. Versicherungen
1. Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit, sich durch Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung für ggf. entstehende
Stornogebühren (siehe Punkt 4.2) zu versichern.
2. Bei Abschluss des Reisevertrages wird empfohlen, ein Paket aus
folgenden Versicherungen zur persönlichen Absicherung der Reise zu
buchen: Reiserücktrittskostenversicherung, Gepäckversicherung,
Auslandskranken- und Reisenotrufversicherung. Die Organisation steht
stets zur Verfügung, um über die Vorteile und Kosten zu informieren
und eventuell den entsprechenden Versicherungsschutz der dafür
spezialisierten Gesellschaft zu vermitteln.
3. Im Falle, dass der Interessent den Abschluss einer
Reiseversicherung wählt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen
ihm und der Versicherungsgesellschaft zustande.
3. Zahlungen
1. Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer
einen Versicherungsschein der Kundengeldabsicherung, da die
einbezahlten Beträge durch eine Versicherung geschützt sind.
2. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung und des Versicherungsscheins
werden 20 % der Teilnahmegebühr für die Reise sofort fällig. Die
Modalitäten sind aus der Bestätigung zu entnehmen.
3. Nach Zahlung der Restsumme der Teilnahmegebühr erhalten die
Reisenden die kompletten Reiseunterlagen. Die vollständige Zahlung
der Teilnahmegebühr muss, ohne erneute Aufforderung, bis zum in der
Buchungsbestätigung angegebenen Termin, mindestens jedoch bis 42
Tage vor Reiseantritt, an die Organsation erfolgt sein
(Zahlungseingang), anderenfalls verfällt die Buchung und die
Anzahlung wird einbehalten. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als
42 Tage vor Reisebeginn wird die gesamte Teilnahmegebühr sofort bei
Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
4. Wenn der Buchende mit der Zahlung in Verzug ist, so kann der
Reisevertrag seitens der Organisation gekündigt und eine
Entschädigung verlangt werden (siehe 4.2).
5. Wenn eine Buchung weniger als fünf Tage vor Reiseantritt ankommt,
können eventuelle Flugtickets in bestimmten Fällen hinterlegt
werden. Hierfür wird eine Gebühr von EURO 20 pro Ticket berechnet.
4. Stornierung oder Umbuchung der geplanten Reise
1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten. Ein Rücktritt vom Reisevertrag oder auch eine Änderung
der Buchung bedarf stets der schriftlichen Form. Es gilt der Tag des
Eingangs der Erklärung.
2. Im Falle des Rücktritts eines Teilnehmers vom Reisevertrag werden
die folgenden Gebühren berechnet (pro Person):
a. bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20 %
b. vom 41. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
c. vom 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
d. vom 14. Tag vor Reiseantritt 90 % der jeweiligen
Gesamtteilnahmegebühr der Reise.
In jedem Fall werden Stornokosten von mindestens EURO 50 pro Buchung
fällig. Der Beweis eines geringeren Schadens obliegt dem Buchenden.
Bei unangekündigtem Nichterscheinen wird in jedem Fall die volle
Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
3a. Eine Umbuchung der Unterkunft oder der Reisedaten bis zum 42.
Tag vor Reiseantritt ist je nach Verfügbarkeiten möglich. Die
Gebühren einer solchen Vertragsänderung betragen EUR 50 pro Person.
3b. Der Reisevertrag kann zu jedem Zeitpunkt vor Reiseantritt auf
eine andere Person übertragen werden, dies unter der Bedingung, dass
die andere Person die erforderlichen Voraussetzungen für die
jeweilige Reise erfüllt. Für eine solche Vertragsübertragung
berechnet die Organisation EUR 20 pro Person. Weitere
Transportkosten, die einem Leistungsträger entstehen, werden
zusätzlich berechnet.
3c. Haben zwei Personen gemeinsam etwas gebucht, beispielsweise ein
Doppelzimmer, und einer der beiden tritt von der Reise zurück, so
behält sich die Organisation das Recht vor, die vollständige
Teilnahmegebühr zu verlangen.
3d. Umbuchungen in einem Zeitraum von weniger als 42 Tagen vor
Reisebeginn gelten als Stornierung und Neubuchung.
4. Mögliche Änderungen des Vertragsinhalts, die nicht von uns wider
Treu und Glauben herbeigeführt sind, müssen sich auf Einzelheiten
beschränken, die nicht relevanter Teil der Reise sind, und geben in
einem solchen Fall dem Buchenden nicht Anlass zu einer
Vertragskündigung. Dies gilt insbesondere bei Änderungen der
Flugleistungen.
5. Gästen, die durch Nachlässigkeit eine Verbindung verpassen,
werden die vollen Kosten eines Ersatztransportes in Rechnung
gestellt, sowie ggf. entstehende Kosten für einen weiteren
Aufenthalt.
6. Änderungen der Teilnahmegebühr, die auf eine Erhöhung von
Beförderungskosten, Flughafensteuern oder dergleichen zurückgehen
sind bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich, jedoch nur, sofern
zwischen der Buchung und Gebührenänderung mindestens vier Monate
liegen. Falls eine solche Erhöhung mehr als 5 % der Gesamtsumme
beträgt, hat der Buchende die Möglichkeit, ohne Beachtung von Punkt
4.2 vom Vertrag zurückzutreten, oder aber er kann die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern eine solche
verfügbar ist. Derartige Rechte müssen unverzüglich geltend gemacht
werden.
5. Rücktritt seitens der Organisation
1. Bis höchstens 15 Tage vor Reisebeginn kann die Organisation vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn die veröffentlichte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In einem solchen Fall hat
der Leistungsempfänger das Recht, die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, die die Organisation ohne
Kostenzuschlag zur Verfügung stellen kann. Das Verlangen einer
solchen Ersatzreise muss gegenüber der Organisation oder gegenüber
der Buchungsstelle unmittelbar ausgesprochen werden.
2. Wenn ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die
Durchführung einer Reise nachhaltig stört oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist, bleibt es der Organisation vorbehalten, den
Reisevertrag fristlos zu kündigen. Die Organisation hat in einem
solchen Fall Anspruch auf die einbezahlte Teilnahmegebühr, evtl.
ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen
werden zurückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb
ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des
Reisenden.
6. Haftung
1. Die vertragliche Haftung seitens der Organisation gegenüber dem
Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
eine Summe beschränkt, die der dreifachen Teilnahmegebühr
entspricht, soweit
a. ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch
vorsätzlich herbeigeführt wird, oder
b. die Organisation für einen einem Reiseteilnehmer entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist,
c. durch unerlaubte Handlung, nicht jedoch durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit, ein Sachschaden herbeigeführt wurde.
2. Für Leistungen, die vermittelt oder durch andere Leistungsträger
ausgeführt werden garantiert die Organisation in keinem Fall, auch
nicht, wenn eine Reiseleitung anwesend war.
7. Rechte und Obliegenheiten bei Mängeln
1a. Werden im Verlauf der Reise eine oder mehrere Leistungen nicht
vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe
verlangen und dazu eine plausible Frist setzen. Die Organisation
kann diese Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
1b. Leistet die Organisation nicht innerhalb einer bestimmten
angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst
Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die
Organisation die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe
durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse
geboten ist.
2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der
Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung der Teilnahmegebühr
(Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, falls
der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, sofort eventuelle
Mängel anzuzeigen.
3. Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder
mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen, die ordnungsgemäß
gemeldet, jedoch nicht gelöst wurden, muss der Reiseteilnehmer
innerhalb eines Monats – in besonderen Fällen von höherer Gewalt
innerhalb eines Jahres - nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise schriftlich gegenüber Meridianosedici Scuderia
del Marchesato – Via Timavo snc – Italien 88046 Lamezia Terme, cz.
geltend machen. Es sei darauf hingewiesen, dass Ansprüche, die zu
spät eingehen oder an die falsche Stelle vorgebracht werden, nicht
berücksichtigt werden können.
8. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Reiseleitungen oder andere Vertreter vor Ort sind beauftragt, den
Gast zu betreuen und auch eventuelle Beanstandungen oder
Abhilfeverlangen entgegen zu nehmen und, soweit notwendig und
möglich, für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht berechtigt,
Minderungs- oder Schadenersatzansprüche mit Wirkung gegen die
Organisation anzuerkennen oder zu akzeptieren.
9. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
1. Die bei Buchung einer Reise oder Reiseleistung angegebenen
Informationen und Voraussetzungen verstehen sich auf dem Stand der
Buchungsbestätigung. In der Person des Reiseteilnehmers begründete
persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden,
soweit sie nicht vom Reiseteilnehmer zum Zeitpunkt der Buchung
ausdrücklich mitgeteilt worden sind.
2. Der Reiseteilnehmer wird angehalten, sich über Infektions- und
Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren.
Ebenso wird empfohlen, den eigenen Gesundheitszustand vor Antritt
jedwelcher Reise einzuschätzen, da jeder Reisende
selbstverantwortlich ist.
10. Spezielle Reisebedingungen
Es gibt veranstaltete oder auch vermittelte Reisen oder damit
verbundene Leistungen, die aufgrund ihrer Eigenschaften besonderer
zusätzlicher Reisebedingungen bedürfen. In einem solchen Fall werden
diese weiteren Reisebedingungen ausdrücklich im Angebot aufgeführt.
Jeder Interessent ist gehalten, davon Kenntnis zu nehmen und die
Voraussetzungen sowie seine mögliche Teilnahme vor Beginn der Reise
zu überdenken.
11. Gültigkeit der Angaben
Natürlich kann jedes Angebot lediglich jene Einzelheiten zum Ablauf
der Reise beinhalten, die bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
vorgesehen waren. Änderungen sind nicht auszuschließen und bleiben
vorbehalten. Maßgeblich über die geschuldete Leistung ist daher
allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit
sonstigen vertraglichen Abreden.
12. Sonstiges
Für Einzelleistungen oder Reisepakete, die die Organisation als
Eigenleistungen anbietet, gelten diese Reisebedingungen. Sofern die
Organisation für Reisen anderer Veranstalter lediglich Vermittler
ist, gelten dagegen ausschließlich die Konditionen des jeweiligen
Veranstalters.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten die
Bestimmungen der Gesetzgebung zu Reiseverträgen.
Stand
Juli 2006
©
Meridianosedici Scuderia del Marchesato