Meridianosedici Gourmetreisen    
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Allgemeine Reisebedingungen
 

der Meridianosedici Deutschland GmbH

 

1. Reiseanmeldung / Buchung

1. Durch die Buchung, egal in welcher Form, erklärt sich der Interessent mit einem verbindlichen Reisevertrag einverstanden. Dieser Vertrag wird durch die schriftliche Bestätigung der Buchung, auch per e-mail, seitens Meridianosedici geschlossen. Die Buchung gilt als verbindlich bis diese durch Meridianosedici bestätigt wurde, maximal jedoch für 14 Tage ab Eingang der Buchung in elektronischer Form, per Fax oder auf dem Postweg.

In der Buchungsbestätigung wird, sofern ein Flug vorgesehen ist, der Name der Fluggesellschaft bekannt gegeben.

2. Vorläufige Buchungsoptionen sind nur auf spezielle Anfrage möglich und unterliegen den zu dem jeweiligen Zeitpunkt möglichen Bedingungen.

3. Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen der gebuchten Leistungen sowie Abweichungen von der Reisebeschreibung oder den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung vor Reiseantritt, oder, falls die Reise bereits begonnen wurde, eines Bestätigungscodes. Derartige Bestätigungen können ausschließlich durch die Direktion von Meridianosedici ausgesprochen werden.

4. Der Interessent übernimmt die vertragliche Verantwortung für alle von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer.

5. Falls der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Angebots abweicht, so besteht ein neues Angebot, an das Meridianosedici für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande.

6. Falls der Inhalt eines speziellen Angebots mehr oder weniger Elemente beinhaltet als das reguläre Programm, so beinhaltet der Reisevertrag einer Buchung des speziellen Angebots diese Elemente.

 

 2. Versicherungen

1. Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit, sich durch Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für ggf. entstehende Stornogebühren (siehe Punkt 4.2) zu versichern.

2. Bei Abschluss des Reisevertrages wird empfohlen, ein Paket aus folgenden Versicherungen zur persönlichen Absicherung der Reise zu buchen: Reiserücktrittskostenversicherung, Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Reisenotrufversicherung. Meridianosedici steht stets zur Verfügung, um über die Vorteile und Kosten zu informieren und eventuell den entsprechenden Versicherungsschutz der dafür spezialisierten Gesellschaft zu vermitteln.

3. Im Falle, dass der Interessent den Abschluss einer Reiseversicherung wählt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen ihm und der Versicherungsgesellschaft zustande.

 

 3. Zahlungen

1. Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer einen Versicherungsschein der Kundengeldabsicherung, da die einbezahlten Beträge durch eine Versicherung geschützt sind.

2. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung und des Versicherungsscheins werden 20 % der Teilnahmegebühr für die Reise sofort fällig. Die Modalitäten sind aus der Bestätigung zu entnehmen. 

3. Nach Zahlung der Restsumme der Teilnahmegebühr erhalten die Reisenden die kompletten Reiseunterlagen. Die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr muss, ohne erneute Aufforderung, bis zum in der Buchungsbestätigung angegebenen Termin, mindestens jedoch bis 42 Tage vor Reiseantritt, an Meridianosedici erfolgt sein (Zahlungseingang), anderenfalls verfällt die Buchung und die Anzahlung wird einbehalten. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 42 Tage vor Reisebeginn wird die gesamte Teilnahmegebühr sofort bei Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

4. Wenn der Buchende mit der Zahlung in Verzug ist, so kann der Reisevertrag seitens Meridianosedici gekündigt und eine Entschädigung verlangt werden (siehe 4.2).

5. Wenn eine Buchung weniger als fünf Tage vor Reiseantritt ankommt, können eventuelle Flugtickets in bestimmten Fällen hinterlegt werden. Hierfür wird eine Gebühr von EURO 20 pro Ticket berechnet.

 

 4. Stornierung oder Umbuchung der geplanten Reise

1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Reisevertrag oder auch eine Änderung der Buchung bedarf stets der schriftlichen Form. Es wird der Eingang der Erklärung bis 15 Uhr eines jeweiligen Tages berücksichtigt.

2. Im Falle des Rücktritts eines Teilnehmers vom Reisevertrag werden nach § 651 BGB die folgenden Gebühren berechnet (pro Person):

a. bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20 %

b. vom 41. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %

c. vom 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %

d. vom 14. Tag vor Reiseantritt 90 % der jeweiligen Gesamtteilnahmegebühr der Reise.

In jedem Fall werden Stornokosten von mindestens EURO 50 pro Buchung fällig. Der Beweis eines geringeren Schadens obliegt dem Buchenden. Bei unangekündigtem Nichterscheinen wird in jedem Fall die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

3a. Eine Umbuchung der Unterkunft oder der Reisedaten bis zum 42. Tag vor Reiseantritt ist je nach Verfügbarkeiten möglich. Die Gebühren einer solchen Vertragsänderung betragen EUR 50 pro Person.

3b. Laut § 651 b BGB kann der Reisevertrag zu jedem Zeitpunkt vor Reiseantritt auf eine andere Person übertragen werden, dies unter der Bedingung, dass die andere Person die erforderlichen Voraussetzungen für die jeweilige Reise erfüllt. Für eine solche Vertragsübertragung berechnet Meridianosedici EUR 50 pro Person. Weitere Transportkosten, die einem Leistungsträger entstehen, werden zusätzlich berechnet.

3c. Haben zwei Personen gemeinsam etwas gebucht, beispielsweise ein Doppelzimmer, und einer der beiden tritt von der Reise zurück, so behält sich Meridianosedici das Recht vor, die vollständige Teilnahmegebühr zu verlangen.

3d. Umbuchungen in einem Zeitraum von weniger als 42 Tagen vor Reisebeginn gelten als Stornierung und Neubuchung.

4. Mögliche Änderungen des Vertragsinhalts, die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, müssen sich auf Einzelheiten beschränken, die nicht relevanter Teil der Reise sind, und geben in einem solchen Fall dem Buchenden nicht Anlass zu einer Vertragskündigung. Dies gilt insbesondere bei Änderungen der Flugleistungen.

5. Gästen, die durch Nachlässigkeit eine Verbindung verpassen, werden die vollen Kosten eines Ersatztransportes in Rechnung gestellt, sowie ggf. entstehende Kosten für einen weiteren Aufenthalt.

6. Änderungen der Teilnahmegebühr, die auf eine Erhöhung von Beförderungskosten, Flughafensteuern oder dergleichen zurückgehen sind bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich, jedoch nur, sofern zwischen der Buchung und Gebührenänderung mindestens vier Monate liegen. Falls eine solche Erhöhung mehr als 5 % der Gesamtsumme beträgt, hat der Buchende die Möglichkeit, ohne Beachtung von Punkt 4.2 vom Vertrag zurückzutreten, oder aber er kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern eine solche verfügbar ist. Derartige Rechte müssen unverzüglich geltend gemacht werden.

 

 5. Rücktritt seitens Meridianosedici

1. Bis höchstens 15 Tage vor Reisebeginn kann Meridianosedici vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In einem solchen Fall hat der Leistungsempfänger das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, die Meridianosedici ohne Kostenzuschlag zur Verfügung stellen kann. Das Verlangen einer solchen Ersatzreise muss gegenüber Meridianosedici oder gegenüber der Buchungsstelle unmittelbar ausgesprochen werden.

2. Wenn ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung einer Reise nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, bleibt es Meridianosedici vorbehalten, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Meridianosedici hat in einem solchen Fall Anspruch auf die einbezahlte Teilnahmegebühr, evtl. ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden zurückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden.

 

 6. Haftung

1. Die vertragliche Haftung seitens Meridianosedici gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf eine Summe beschränkt, die der dreifachen Teilnahmegebühr entspricht, soweit

a. ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder

b. Meridianosedici für einen einem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist,

c. durch unerlaubte Handlung, nicht jedoch durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ein Sachschaden herbeigeführt wurde.

2. Für Leistungen, die vermittelt oder durch andere Leistungsträger ausgeführt werden garantiert Meridianosedici in keinem Fall, auch nicht, wenn eine Reiseleitung anwesend war.

 

 7. Rechte und Obliegenheiten bei Mängeln

1a. Werden im Verlauf der Reise eine oder mehrere Leistungen nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen und dazu eine plausible Frist setzen. Meridianosedici kann diese Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

1b. Leistet Meridianosedici nicht innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Meridianosedici die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.

2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung der Teilnahmegebühr (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, falls der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, sofort eventuelle Mängel anzuzeigen.

3. Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen, die ordnungsgemäß gemeldet, jedoch nicht gelöst wurden, muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats – in besonderen Fällen von höherer Gewalt innerhalb eines Jahres - nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich gegenüber Meridianosedici Deutschland GmbH geltend machen. Es sei darauf hingewiesen, dass Ansprüche, die zu spät eingehen oder an die falsche Stelle vorgebracht werden, nicht berücksichtigt werden können.

 

  8. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

Reiseleitungen oder andere Vertreter vor Ort sind beauftragt, den Gast zu betreuen und auch eventuelle Beanstandungen oder Abhilfeverlangen entgegen zu nehmen und, soweit notwendig und möglich, für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche mit Wirkung gegen Meridianosedici anzuerkennen oder zu akzeptieren.

 

 9. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

1. Die bei Buchung einer Reise oder Reiseleistung angegebenen Informationen und Voraussetzungen verstehen sich auf dem Stand der Buchungsbestätigung. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht vom Reiseteilnehmer zum Zeitpunkt der Buchung ausdrücklich mitgeteilt worden sind.

2. Der Reiseteilnehmer wird angehalten, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Ebenso wird empfohlen, den eigenen Gesundheitszustand vor Antritt jedwelcher Reise einzuschätzen, da jeder Reisende selbstverantwortlich ist.

 

 10. Spezielle Reisebedingungen

Es gibt veranstaltete oder auch vermittelte Reisen oder damit verbundene Leistungen, die aufgrund ihrer Eigenschaften besonderer zusätzlicher Reisebedingungen bedürfen. In einem solchen Fall werden diese weiteren Reisebedingungen ausdrücklich im Angebot aufgeführt. Jeder Interessent ist gehalten, davon Kenntnis zu nehmen und die Voraussetzungen sowie seine mögliche Teilnahme vor Beginn der Reise zu überdenken.

 

 11. Gültigkeit der Angaben

Natürlich kann jedes Angebot lediglich jene Einzelheiten zum Ablauf der Reise beinhalten, die bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorgesehen waren. Änderungen sind nicht auszuschließen und bleiben vorbehalten. Maßgeblich über die geschuldete Leistung ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit sonstigen vertraglichen Abreden.

 

 12. Sonstiges

Für Einzelleistungen oder Reisepakete, die Meridianosedici als Eigenleistungen anbietet, gelten diese Reisebedingungen. Sofern Meridianosedici für Reisen anderer Veranstalter lediglich Vermittler ist, gelten dagegen ausschließlich die Konditionen des jeweiligen Veranstalters.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Gesetzgebung zu Reiseverträgen.

 

Stand Oktober  2011

© Meridianosedici Deutschland GmbH